Das Verwaltungsgericht Gießen hat eine Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Haustierkrematoriums für zulässig erklärt. Die in der Genehmigung festgesetzten Emissionsgrenzwerte entsprechen sowohl den jeweiligen Vorgaben der TA Luft als auch teilweise den strengeren Emissionsgrenzwerten für Anlagen zur Feuerbestattung. Eine Gesundheitsgefahr für Nachbarn ist daher nicht zu erwarten.
(VG Gießen, Beschluss vom 13.09.2012 - 1 L 1182/12.GI)
(VG Gießen, Beschluss vom 13.09.2012 - 1 L 1182/12.GI)