Das Oberlandesgericht Nürnberg hat die Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts Regensburg zurückgewiesen. Der Kläger hatte im Zivilrechtweg das Unterlassen des Zeitschlagens der Kirchenglocken begehrt.
(OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.04.2024 - 4 U 2356/23)
(OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.04.2024 - 4 U 2356/23)