Gegen die Genehmigung zum Bau eines großflächigen Einzelhandelsgeschäfts ist dann nichts einzuwenden, wenn durch den Bau benachbarte Eigentümer von Grundstücken, die zu Wohn-, gewerblichen und industriellen Zwecken genutzt werden, nicht in ihren Nachbarrechten – zum Beispiel durch Lärmimmissionen aufgrund des Kundenverkehrs – verletzt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.
(VG Koblenz, Urteil vom 21.07.2011 - 1 K 375/11.KO)
(VG Koblenz, Urteil vom 21.07.2011 - 1 K 375/11.KO)