Die mit der Nutzung von Altglascontainern verbundenen Geräusche sind von Nachbarn auch dann hinzunehmen, wenn die Container in einem Wohngebiet stehen und sich nicht durchweg verhindern lässt, dass die Container außerhalb der vorgesehenen Einwurfzeiten genutzt werden. Dies das Verwaltungsgericht Aachen.
(VG Aachen, Urteil vom 15.12.2011 - 6 K 2346/09)
(VG Aachen, Urteil vom 15.12.2011 - 6 K 2346/09)