Papageien und Kakadus dürfen in einem Wohngebiet nur eine Stunde am Tag im Freien gehalten werden. Denn das Ruhebedürfnis der Nachbarn ist zu schützen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Zwickau hervor.
(LG Zwickau, Urteil vom 01.06.2001 - 6 S 388/00)
(LG Zwickau, Urteil vom 01.06.2001 - 6 S 388/00)