Die Erlaubnis zur Umnutzung einer im Innenstadtbereich gelegenen denkmalgeschützten Scheune zu einer Gaststätte nebst Außengastronomie ist unzulässig, da das Bauvorhaben das baurechtliche Rücksichtnahmegebot verletzt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Minden gab damit der Klage einer Nachbarin statt.
(VG Minden, Urteil vom 28.02.2013 - 9 K 2755/10)
(VG Minden, Urteil vom 28.02.2013 - 9 K 2755/10)