Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass das Landratsamt Heilbronn ist verpflichtet, gegen den Lärm automatischer phonoakustischer und pyrotechnischer Vogelabwehranlagen in einem Weinberg in Neckarwestheim einzuschreiten. Die Anwohner können mangels Gesundheitsgefahr zwar nicht die Untersagung des Anlagenbetriebs verlangen. Das Landratsamt muss jedoch zum Schutz der Anwohner vor...
(VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.11.2014 - 10 S 1663/11)
(VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.11.2014 - 10 S 1663/11)