Überschreitet Lärm von einer Baustelle die in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm vom 19. August 1970 (AVV Baulärm) festgelegten "Eingreif-Richtwerte" an der Wohnung eines Nachbarn, muss die Immissionsschutzbehörde auf Antrag des Nachbarn geeignete Maßnahmen zur Begrenzung des Baulärms anordnen, deren Auswahl in ihrem Ermessen steht. Der Nachbar kann aber konkrete Einzelmaßnahmen...
(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.02.2015 - 10 S 2471/14)
(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.02.2015 - 10 S 2471/14)