Die Nutzungsänderung eines Gebäudes zu einem Bootsverleih, der u. a. den Verleih von Kanus vorsieht und bei dessen Nutzung Bootsanhänger, Hochdruckreiniger und Nasssauger im Freien zum Einsatz kommen, verletzt Nachbarn eines allgemeinen Wohngebiets in ihren Rechten. Von der Umnutzung gehen für die Nachbarschaft vor allem aufgrund des zeitlichen Umfangs der genehmigten Nutzungen unzumutbare Beeinträchtigungen aus. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
(VG Koblenz, Urteil vom 29.03.2012 - 7 K 644/11.KO)
(VG Koblenz, Urteil vom 29.03.2012 - 7 K 644/11.KO)