Das Verwaltungsgericht Neustadt hat eine erteilte Genehmigung für den Bau eines Lebensmittelmarktes in einem allgemeinen Wohngebiet bestätigt. Die in der Baugenehmigung auferlegten Vorgaben zum Lärmschutz werden nach dem vorliegenden schallschutztechnischen Untersuchungsbericht die geltenden Immissionsrichtwerte nicht überschreiten.
(VG Neustadt, Beschluss vom 22.11.2011 - 3 L 1064/11.NW)
(VG Neustadt, Beschluss vom 22.11.2011 - 3 L 1064/11.NW)