Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass für den Außenwohnbereich einer Flüchtlingsunterkunft, die in einem bisher als Altenwohn- und -pflegeheim genutzten Gebäude errichtet worden ist, keinen Anspruch auf Entschädigung für fluglärmbedingte Beeinträchtigungen besteht.
(Hessischer VGH, Urteil vom 21.10.2019 - 9 C 1171/17.T)
(Hessischer VGH, Urteil vom 21.10.2019 - 9 C 1171/17.T)