Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat einen Eilantrag des Betreibers einer Pizzeria in Ulm gegen die sofort vollziehbare behördliche Untersagung des Weiterbetriebs seines Pizzaofens mit Holzfeuerung abgelehnt.
(StaatsGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.06.2019 - 10 S 71/19)
(StaatsGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.06.2019 - 10 S 71/19)