Ein Ehepaar aus Bonn-Röttgen hat keinen Anspruch auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn 565 in Höhe ihres Stadtteils auf 80km/h. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit eine gegen die Autobahn GmbH des Bundes gerichtete Klage abgewiesen.
(VG Köln, Urteil vom 20.12.2024 - 18 K 5499/23)
(VG Köln, Urteil vom 20.12.2024 - 18 K 5499/23)