Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage der Eigentümerin eines Wohnhauses und Weingutes gegen eine wasserrechtliche Plangenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb zweier Moselanlegestellen für die Fahrgastschifffahrt in der Nachbarschaft der Klägerin abgewiesen.
(VG Trier, Urteil vom 06.01.2025 - 9 K 3716/24.TR)
(VG Trier, Urteil vom 06.01.2025 - 9 K 3716/24.TR)