Das Verwaltungsgericht Trier hat eine Baugenehmigung zur Errichtung einer so genannten Videowall in einem Fußballstadion für rechtmäßig erklärt. Die damit einhergehenden Licht-Immissionen sind für Nachbarn zumutbar und können leicht beispielsweise durch den Einsatz von Vorhängen oder Jalousien gemindert werden.
(VG Trier, Urteil vom 09.05.2012 - 5 K 1226/11.TR)
(VG Trier, Urteil vom 09.05.2012 - 5 K 1226/11.TR)