Die Immissionen und sonstigen Belästigungen, die von einer geplanten Aussiedlung eines Winzerbetriebes von einem Ortskern in den Außenbereich der Gegend ausgehen, sind von den Nachbarn hinzunehmen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.
(VG Neustadt, Urteil vom 12.07.2012 - 4 K 224/12.NW)
(VG Neustadt, Urteil vom 12.07.2012 - 4 K 224/12.NW)