Immissionen durch elektromagnetische Felder eines Mobilfunkmastes sind von Eigentümern der betroffenen Grundstücke zu dulden, wenn die Auswirkungen der elektromagnetischen Felder zu keiner oder nur zu einer unwesentlichen Beeinträchtigung führen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bautzen hervor.
(LG Bautzen, Urteil vom 26.06.2012 - 3 O 693/11)
(LG Bautzen, Urteil vom 26.06.2012 - 3 O 693/11)