Der Landjugend Hambach ist es gestattet, auf der Jakobuskerwe in Hambach Live-Musik und CD-Musik in einem Weingut zu veranstalten. Durch verbesserte Lautsprecher und Musikinstrumentenwahl sowie eine polizeilich überwachte Einhaltung der Immissionsrichtwerte ist die zu erwartende Lärmimmission für Anwohner nicht unzumutbar. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.
(VG Neustadt, Beschluss vom 24.07.2012 - 5 L 645/12.NW)
(VG Neustadt, Beschluss vom 24.07.2012 - 5 L 645/12.NW)