Die Genehmigung zur Erweiterung der Recyclingkapazitäten einer Schachtofenanlage zur Verhüttung von u. a. verbrauchten bleihaltigen Autobatterien stellt für Nachbarn keine unzumutbare Umweltbelastung dar. Nach der vorgelegten schalltechnischen Untersuchung werden die einschlägigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm beim Betrieb der Anlage nicht zulasten der Anwohner überschritten. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor.
(VG Koblenz, Urteil vom 26.01.2013 - 7 K 541/11.KO)
(VG Koblenz, Urteil vom 26.01.2013 - 7 K 541/11.KO)