Bei einem abschnittsweisen Ausbau einer Bahnstrecke sind die Lärmschutzbelange der Anwohner in Folgeabschnitten so zu berücksichtigen, dass diese nicht infolge von Verzögerungen beim weiteren Ausbau in der Zwischenzeit in unbilliger Weise einer hohen Lärmbelastung ausgesetzt sind. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
(BVerwG, Urteil vom 21.11.2013 - BVerwG 7 A 28.12)
(BVerwG, Urteil vom 21.11.2013 - BVerwG 7 A 28.12)