Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mehrere Klagen gegen den so genannten verlängerten Horizontallandeanflug auf die Südbahn und die Nordwest-Landebahn des Flughafens Frankfurt Main abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichtshofs ist die Schwelle zur Unzumutbarkeit durch die entstehenden Lärmbelastungen für die Betroffenen nicht überschritten.
(Hessischer VGH, Urteil vom 01.10.2013 - 9 C 573/12.T)
(Hessischer VGH, Urteil vom 01.10.2013 - 9 C 573/12.T)