Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage von Anwohnern gegen die Errichtung einer Windkraftanlage abgewiesen. Das Gericht verneinte eine unzumutbaren Belastung wegen Schattenschlags oder Lichtreflexen sowie schädlichen Lärmimmissionen.
(VG Stuttgart, Urteil vom 23.07.2013 - 3 K 2914/11)
(VG Stuttgart, Urteil vom 23.07.2013 - 3 K 2914/11)